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Allgemeine Geschäftsbedingungen (Online-Shop)
Reisebedingungen des Vereins Baureihe E10 e.V.

a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Baureihe E10 e.V. den Vertragsabschluss verbindlich an. An sein Angebot ist der Kunde 14 Tage gebunden.
b) Die Buchung kann schriftlich oder via Internet (OnlineShop) erfolgen. Sämtliche Abreden, Nebenabreden und Sonderwünsche müssen schriftlich verfasst werden.
c) Wir bestätigen dem Kunden Zugang der Buchung auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt eine Buchungsbestätigung dar.
d) Weicht die Buchungsbestätigung von der Reiseanmeldung des Kunden ab, so liegt in der Reisebestätigung ein neuer Vertragsantrag, an den wir 10 Tage gebunden sind und den der Kunde innerhalb dieser Frist annehmen kann. Für die Annahme wird die rechtzeitige Rücksendung der unterschriebenen Reiseanmeldung empfohlen. Die Annahme kann auch durch Zahlung des Reisepreises innerhalb dieser Frist erfolgen.
e) Der Anmelder erklärt ausdrücklich, für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der Reiseanmeldung aufgeführten Personen einzustehen. Er haftet neben den anderen von ihm angemeldeten Teilnehmern für deren Vertragsverpflichtungen, wie der Anmelder für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.


a) Nach der Buchung erhält der Kunde per Mail oder per Post eine Rechnung. Diese ist innerhalb von 14 Tagen auf das angegebene Konto zu überweisen.
b) Bei Tagesreisen werden die Fahrtunterlagen / die Fahrscheine ca. 1 Woche vor der Fahrt schriftlich per Post versendet. Kurzfristige Änderungen werden per Mail oder per Telefon bekannt gegeben.
c) Vertragsabschlüsse innerhalb von 7 Werktagen vor Reisebeginn verpflichten den Kunden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen.
d) Die Verpflichtung zur Aushändigung eines Sicherungsscheines besteht nicht, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert und keine Übernachtung einschließt.
e) Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Reisenden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 6 zu belasten.


Die vertraglichen Leistungen des Baureihe E10 e.V. richten sich nach der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgeblichen Leistungsbeschreibung (Prospekt/Katalog), sowie den Reiseunterlagen, insbesondere der Reiseanmeldung und der Buchungsbestätigung.


Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Baureihe E10 e.V. den Kunden unverzüglich nach Kenntnis von der Änderung zu informieren. In diesem Fall hat der Kunde ein gesondertes Kündigungsrecht.


a) Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von dem Baureihe E10 e.V. nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
b) Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
c) Über eine wesentliche Leistungsänderung hat der Baureihe E10 e.V. dem Kunden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.


a) Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist dem Baureihe E10 e.V. gegenüber schriftlich oder per Email zu erklären. Für den Fristbeginn ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Baureihe E10 e.V. entscheidend. Bei Rücktritt des Kunden, auch wenn die Reise durch uns noch nicht bestätigt wurde, oder wenn der Kunde die Reise nicht antritt, ist der Kunde verpflichtet statt des Reisepreises grundsätzlich pauschal folgende Entschädigung zu zahlen, sofern der Rücktritt nicht durch den Baureihe E10 e.V. zu vertreten ist oder höhere Gewalt vorliegt:

Bei Rücktritt kommen gestaffelt folgende Sätze in Anrechnung:

Bis 30 Tage vor Reiseantritt: 20 % des Reisepreises
29 - 7 Tage vor Reiseantritt: 50 % des Reisepreises
6 - 2 Tage vor Reiseantritt: 75 % des Reisepreises
ab 1 Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt: 90 % des Reisepreises

b) Dem Kunden steht ausdrücklich der Nachweis frei, dass ein Anspruch auf Entschädigung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale sei.
c) Der Kunde hat trotz der vorstehenden Bedingungen weiterhin das Recht (§ 651 b BGB) einen Ersatzteilnehmer zu stellen.


Dem Kunden wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung oder einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit dringend empfohlen.



a) Der Baureihe E10 e.V. kann bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nach den folgenden Regelungen zurücktreten:
b) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch den Baureihe E10 e.V. muss in der konkreten Reiseausschreibung angegeben sein.
c) Der Baureihe E10 e.V. ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
d) Der Rücktritt vom Baureihe E10 e.V. später als 7 Werktage vor Reisebeginn ist unzulässig.


a) Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Wir können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
b) Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Kunde uns als Gesamtschuldner für den Reisepreis.

10. Nicht in Anspruch genommene Leistungen|Nimmt der Kunde einzelne Leistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen / Krankheit), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Wir werden uns um die Erstattung ersparter Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn völlig unerhebliche Leistungen betroffen sind oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

Wir können den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von uns nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, so dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt auch, wenn der Kunde sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Uns steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben. Schadensersatzansprüche im Übrigen bleiben unberührt.


a) Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie Krieg, Epidemien, behördlicher Anordnungen, Naturkatastrophen, Havarien oder gleichgewichtige Fälle berechtigen beide Teile zur Kündigung des Vertrages.
b) Im Falle der Kündigung können wir für erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen eine nach § 638 Abs. 3 BGB zu bemessende Entschädigung verlangen.
c) Wir sind im Kündigungsfall zur Rückbeförderung verpflichtet, falls der Vertrag die Beförderung mit umfasst. In jedem Fall haben wir die zur Durchführung der Vertragsaufhebung erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.
d) Die Mehrkosten der Rückbeförderung tragen die Parteien je zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.


a) Sind die Leistungen nicht vertragsgemäß, so kann der Kunde Abhilfe verlangen, sofern diese nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Mangels bzw. einer gleichwertigen Ersatzleistung.
b) Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Vertretung (z.B. Zugbegleitpersonal) anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.


a) Die Tagesfahrten sind mit nostalgischen oder besonderen Lokomotiven und Waggons geplant. Diese sind in der Regel Unikate, und können bei einem Defekt nicht so leicht ersetzt. Sollte vor Fahrtantritt ein Defekt an den Fahrzeugen auftreten, bemühen wir uns, einen gleichwertigen Ersatz zu organisieren. Da wir die Fahrzeuge extern anmieten, sind wir für einen Defekt zu keiner Zeit verantwortlich zu machen.
b) Sollte es nach Fahrtantritt zu einem Defekt und daraus resultierenden Verzögerung des fahrplanmäßigen Zuglaufs oder einem daraus resultierenden Abbruch der Fahrt kommen, so besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Minderung des Fahrpreises oder auf Schadensersatz. Dies gilt nicht, sofern die Verzögerung oder der Abbruch mit zumutbarem Aufwand von uns hätten verhindert werden können.
c) Die Tagesfahrten werden im Fahrplan der Deutschen Bahn AG als Charterverkehr geführt. Gegenüber den Regelzügen der Bahn haben diese eine sehr geringe Priorität, was dazu führen kann, dass wir bei deren Verspätungen in einem Bahnhof oder auf einem Überholgleis warten und andere Züge passieren lassen müssen. Können wir aus diesem Grund unserem ursprünglichen Fahrplan nicht mehr folgen und verringert sich dadurch die geplante Aufenthaltszeit am Zielort, besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Minderung des Fahrpreises.
d) Da uns bei unseren Tagesfahrten seitens der Deutschen Bahn AG der endgültige Fahrplan erst kurz vor Fahrtantritt mitgeteilt wird, diese werden schriftlich per Post versendet. Vorab als „vorläufiger Fahrplan“ mitgeteilte Fahrzeiten auf unserer Homepage sind nicht verbindlich. Lediglich bindend sind die Fahrzeiten welche versendet werden und auf der Homepage als verbindliche Fahrzeiten veröffentlicht werden. Wird unser Sonderzug von dem Kunden verpasst, da von vorläufigen Fahrzeiten ausgegangen wurde, besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Minderung des Fahrpreises.
e) Bei Tagesfahrten erfolgt die Benutzung von unseren Sonderzügen auf eigene Gefahr. Ebenso sind nicht alle Bahnsteige lang genug für unsere Sonderzüge. Daher sind alle Hinweise von unserer Seite, die auf die Sicherheit des Kunden gerichtet sind, jederzeit ernst zu nehmen und zu befolgen. Für Schäden, die auf leichte Fahrlässigkeit und/oder eigenes Verschulden des Kunden zurückzuführen sind, übernehmen wir keine vertragliche Haftung. Nicht ausgeschlossen wird Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei Personenschäden.


Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur dem Baureihe E10 e.V. gegenüber unter der nachfolgenden Anschrift (siehe Ziffer 19) erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde eine genannte Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte.


Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Baureihe E10 e.V. findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Vertragsverhältnis.


a) Der Kunde kann uns den Baureihe E10 e.V. an ihrem Sitz verklagen.
b) Für Klagen des Baureihe E10 e.V. gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgeblich, es sei denn, dass die Klage sich gegen Vollkaufleute oder Personen richtet, die nach Abschluss des Vertrages Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Baureihe E10 e.V. maßgeblich.


Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.


Baureihe E10 e.V.
Pappelweg 22, 51503 Rösrath

Martin Rese (1. Vorsitzender)

E-Mail: kontakt@e10ev.de

Bankverbindung:
Verein Baureihe E10 e.V.
Deutsche Skatbank
IBAN: DE54 8306 5408 0004 0378 63


Stand: 30.07.2023 22:26:01
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